Glossar · Immobilien

Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entstehen, wenn Sie Grundstücke, Gebäude, Wohnungen oder bestimmte Rechte gegen Entgelt zur Nutzung überlassen; versteuert wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

Zu den Einnahmen gehören neben der Miete auch umgelegte Nebenkosten. Werbungskosten sind etwa Schuldzinsen, die Gebäudeabschreibung, Grundsteuer, Verwaltungskosten und Erhaltungsaufwand. Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden, wenn eine Absicht besteht, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen.

Verträge mit Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie wie unter Fremden gestaltet und tatsächlich durchgeführt werden. Gehen die Leistungen deutlich über eine Vermietung hinaus, etwa bei hotelähnlich geführten Ferienwohnungen, oder gehört die Immobilie zu einem Betrieb, liegen gewerbliche oder betriebliche Einkünfte vor.

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