Betriebliche Steuererklärungen

Betriebliche Steuererklärungen

Aus Ihrem Abschluss erstellen wir die Steuererklärungen Ihres Unternehmens, stellen sie Ihnen zur Durchsicht bereit, übermitteln sie an das Finanzamt und prüfen die Bescheide. So bleibt für Sie beim Thema Steuererklärungen nur noch die Freigabe.

Ablauf

So laufen die Steuererklärungen ab

1

Erstellung

Wir erstellen die Erklärungen aus Ihrem Abschluss und fragen nach, wo etwas fehlt oder unklar ist.

2

Durchsicht

Wir stellen Ihnen die Erklärungen zur Durchsicht bereit und klären offene Punkte mit Ihnen.

3

Freigabe und Übermittlung

Sie geben die Erklärungen digital frei, wir übermitteln sie an das Finanzamt.

4

Bescheidprüfung

Wir prüfen die Bescheide. Weicht etwas ab, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Welche Erklärungen Ihr Unternehmen abgeben muss, hängt im Einzelfall unter anderem von Rechtsform und Tätigkeit ab. Je nach Auftrag übernehmen wir:

Körperschaftsteuererklärung

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, einschließlich der Angaben und Erklärungen, die im Einzelfall dazugehören.

Gewerbesteuererklärung

Für jede Kapitalgesellschaft und für gewerblich tätige Unternehmen. Ob eine Tätigkeit gewerblich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Umsatzsteuererklärung

Für Unternehmen, die zur Abgabe verpflichtet sind. In der Jahreserklärung wird die Umsatzsteuer für das ganze Jahr berechnet und mit den gegebenenfalls abgegebenen Voranmeldungen abgeglichen.

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Für Personengesellschaften und Gemeinschaften. Der Gewinn wird festgestellt und auf die Beteiligten verteilt, die ihren Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung versteuern.

Zu den Personengesellschaften

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen

Schüttet eine Kapitalgesellschaft Gewinne aus, muss sie Kapitalertragsteuer anmelden. Wenn Sie uns damit beauftragen, übernehmen wir die Anmeldung.

Ihre Mitwirkung

Für die Erklärungen brauchen wir neben dem Abschluss einige Angaben, etwa zu Ausschüttungen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder Verträgen mit Gesellschaftern und nahestehenden Personen. Wir fragen sie rechtzeitig bei Ihnen ab. Bitte geben Sie uns alle Angaben und Unterlagen digital; Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Beratung über die Erklärungen hinaus vereinbaren wir gesondert. Das gilt auch für einen Einspruch gegen einen Bescheid. Die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter erstellen wir, wenn sie uns ebenfalls beauftragen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Das ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hängt unter anderem von der Rechtsform und der Tätigkeit Ihres Unternehmens ab. Welche Erklärungen für Sie anfallen, klären wir im Rahmen unseres Auftrags mit Ihnen.

Erstellt ein Steuerberater die Erklärungen, gelten längere Abgabefristen als bei eigener Abgabe. Den Zeitplan stimmen wir mit Ihnen ab.

Wir prüfen jeden Bescheid. Weicht er von der Erklärung ab, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ein Einspruch wird gesondert beauftragt.

Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.

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