Immobilieneigentümer und Vermieter

Steuerberatung für Vermieter und Immobilieneigentümer

Ob eine vermietete Wohnung oder mehrere Objekte: Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung mit den Mieteinkünften. Stehen Kauf, Verkauf oder Übertragung an, beraten wir Sie auf Wunsch, bevor Sie Verträge unterschreiben.

Laufende Betreuung

Was wir jedes Jahr übernehmen

Wir ermitteln Ihre Mieteinkünfte mit allen Einnahmen und Kosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung und prüfen anschließend den Bescheid.

Zur Einkommensteuererklärung

Gehört eine Immobilie mehreren Personen, erstellen wir auch die Feststellungserklärung der Gemeinschaft, soweit sie erforderlich ist.

Glossar: gesonderte und einheitliche Feststellung

Vermieten Sie in größerem Umfang oder halten Sie Immobilien über eine Gesellschaft? Darauf sind wir spezialisiert.

Worauf es ankommt

Was bei Vermietung steuerlich wichtig ist

Kaufpreis und Abschreibung

Abgeschrieben wird nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Deshalb kommt es beim Kauf auch darauf an, wie der Kaufpreis aufgeteilt wird.

Renovierung nach dem Kauf

Größere Renovierungen kurz nach dem Kauf sind unter Umständen nicht sofort abziehbar, sondern werden über die Abschreibung verteilt. Planen Sie eine Sanierung, sprechen Sie uns vorher an.

Vermietung an Angehörige

Vermieten Sie an Angehörige, sollte der Mietvertrag so gestaltet und durchgeführt werden, wie es unter Fremden üblich wäre. Liegt die Miete deutlich unter der ortsüblichen Miete, sind die Kosten unter Umständen nur anteilig abziehbar.

Verkauf

Verkaufen Sie eine privat gehaltene Immobilie, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Ob das so ist, hängt im Einzelfall unter anderem davon ab, wie lange Sie die Immobilie gehalten und ob Sie sie selbst bewohnt haben.

Ihre Mitwirkung

Sie stellen uns Mietverträge, Kontoauszüge und Belege zu Ihren Immobilien digital über unser Mandantenportal bereit. Wir empfehlen Ihnen ein eigenes Konto für alle Einnahmen und Ausgaben der Vermietung; das erleichtert die steuerliche Erfassung. Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Beratung über die Erklärung hinaus vereinbaren wir gesondert, etwa vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, vor einer größeren Sanierung oder vor einer Übertragung in der Familie.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Abziehbar sind grundsätzlich die Kosten, die mit der Vermietung zusammenhängen, etwa Abschreibung, Schuldzinsen, Instandhaltung, Grundsteuer und Verwaltungskosten. Die Tilgung eines Darlehens gehört nicht dazu.

Möglichst bevor Sie den notariellen Vertrag unterschreiben. Dann lassen sich steuerliche Punkte wie die Aufteilung des Kaufpreises oder der Zeitpunkt noch berücksichtigen.

Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.

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