Personengesellschaften
Steuerberatung für Personengesellschaften
Wir betreuen Personengesellschaften im Mittelstand, von der GbR über die Partnerschaft bis zur GmbH & Co. KG. Wir übernehmen Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärungen Ihrer Gesellschaft und, wenn Sie es wünschen, auch die Steuererklärungen der Gesellschafter.
Laufende Betreuung
Was wir übernehmen
Laufende Buchhaltung über unser Mandantenportal, mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen, soweit sie anfallen.
Zur Finanzbuchhaltung
Je nach Gesellschaft Jahresabschluss mit Erläuterungsbericht oder Einnahmenüberschussrechnung. Muss die Gesellschaft offenlegen, etwa als GmbH & Co. KG, übernehmen wir auch das.
Zu Jahresabschluss und EÜR
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Umsatzsteuererklärung und, wenn die Gesellschaft gewerblich ist, Gewerbesteuererklärung, mit anschließender Bescheidprüfung.
Zu den betrieblichen Steuererklärungen
Beauftragen uns auch die Gesellschafter, erstellen wir ihre Einkommensteuererklärungen. Ihr Anteil am Gewinn der Gesellschaft fließt darin ein.
Zur Einkommensteuererklärung
Führen Sie eine Gemeinschaftspraxis oder einen Handwerksbetrieb, oder halten Sie Immobilien gemeinsam in einer Gesellschaft? Dafür haben wir eigene Spezialisierungen.
Worauf es ankommt
Was bei Personengesellschaften steuerlich wichtig ist
Besteuerung bei den Gesellschaftern
Die Personengesellschaft selbst zahlt keine Einkommensteuer. Ihr Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt, die ihren Anteil in der eigenen Einkommensteuererklärung versteuern. Die Gesellschaft selbst zahlt dagegen die Umsatzsteuer und, wenn sie gewerblich tätig ist, die Gewerbesteuer.
Glossar: gesonderte und einheitliche Feststellung
Zahlungen und Vermögen der Gesellschafter
Erhält ein Gesellschafter von der Gesellschaft etwa eine Vergütung für seine Tätigkeit, Miete oder Zinsen, gehört das steuerlich zu seinem Gewinnanteil. Auch Ausgaben, die er im Zusammenhang mit seiner Beteiligung selbst trägt, und Wirtschaftsgüter, die er der Gesellschaft überlässt, können in der Feststellung zu berücksichtigen sein.
Glossar: Sonderbetriebsvermögen
Gewerblich oder nicht
Ob eine Personengesellschaft Gewerbesteuer zahlt, hängt im Einzelfall von ihrer Tätigkeit und ihrer Struktur ab. Auch eine freiberufliche oder vermögensverwaltende Gesellschaft kann unter Umständen gewerblich werden.
Wechsel von Gesellschaftern
Tritt ein Gesellschafter ein oder aus, kann das steuerliche Folgen für alle Beteiligten haben. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor sich der Kreis der Gesellschafter ändert.
Nach Vereinbarung
Beratung über die laufenden Arbeiten hinaus vereinbaren wir gesondert. Holdingstrukturen und Umstrukturierungen begleiten wir im Rahmen unserer Steuergestaltung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
In der Regel ja, wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen, etwa aus einem gemeinsamen Betrieb oder aus Vermietung. In Fällen von geringer Bedeutung kann das Finanzamt darauf verzichten; das kommt aber selten vor.
Neben den Belegen der Gesellschaft brauchen wir von jedem Gesellschafter Angaben zu Ausgaben, die er im Zusammenhang mit seiner Beteiligung selbst getragen hat. Wir fragen sie rechtzeitig ab. Bitte geben Sie uns alle Angaben digital; Papier nehmen wir nicht an.
Nein. Die Feststellungserklärung erstellen wir für die Gesellschaft. In der Regel ist es aber von Vorteil, wenn wir auch die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter übernehmen: Dann können wir Gesellschaft und Gesellschafter ganzheitlich betrachten.
Nein. Eine GbR, die nur Immobilien vermietet, erstellt in der Regel weder einen Jahresabschluss noch eine Einnahmenüberschussrechnung. Ihre Einkünfte aus Vermietung ermitteln wir anhand laufender Aufzeichnungen und erklären sie in der Feststellungserklärung. Mehr unter Immobiliensteuerrecht.