Privatpersonen
Steuerberatung für Privatpersonen
Unser Schwerpunkt ist das Unternehmenssteuerrecht. Privatpersonen betreuen wir vor allem, wenn sie Gesellschafter eines Unternehmens sind, das wir betreuen, oder wenn ein umfangreicherer Beratungsbedarf besteht, etwa bei vermieteten Immobilien, größeren Kapitalanlagen oder einer Erbschaft.
Nach Situation
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Gesellschafter
Betreuen wir Ihre Gesellschaft, übernehmen wir auch Ihre private Einkommensteuer. Das ermöglicht uns eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer steuerlichen Situation.
Vermietete Wohnungen und Häuser, Kauf, Verkauf und Übertragung in der Familie.
Mehr zu Immobilien
Größere Kapitalanlagen und mehrere Depots: Wir ordnen Erträge und Verluste steuerlich ein.
Mehr zu Kapitalanlagen
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung und, wenn Sie es wünschen, Beratung vor einer Schenkung.
Mehr zu Erbschaft und Schenkung
Komplexere Vermögensstrukturen aus Immobilien, Wertpapieren und Beteiligungen, im Zusammenhang betrachtet.
Mehr zu vermögenden Privatpersonen
Bei hohen Einkünften oder besonderen Anlässen wie einer Abfindung. Eine einfache Arbeitnehmer-Erklärung übernehmen wir nur in Ausnahmefällen.
Mehr zu Arbeitnehmern
Vermieten Sie in größerem Umfang oder planen Sie Kauf, Verkauf oder Übertragung von Immobilien? Darauf sind wir spezialisiert.
Digital, auch privat
Auch für Privatpersonen arbeiten wir als Online-Kanzlei vollständig digital. Sie stellen uns Ihre Unterlagen über unser Mandantenportal bereit und geben Ihre Erklärung digital frei. Papier nehmen wir nicht an.