Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärung
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, übermitteln sie nach Ihrer Freigabe und prüfen den Bescheid. Was dabei wichtig ist, hängt von Ihrer Situation ab.
Ablauf
So läuft die Einkommensteuererklärung ab
1
Unterlagen
Wir fragen die Unterlagen ab, die wir für Ihre Erklärung brauchen. Sie stellen sie digital bereit.
2
Erstellung
Wir erstellen die Erklärung und klären offene Punkte mit Ihnen.
3
Durchsicht und Freigabe
Wir stellen Ihnen die Erklärung zur Durchsicht bereit. Sie geben sie digital frei, wir übermitteln sie an das Finanzamt.
4
Bescheidprüfung
Wir prüfen den Bescheid. Weicht etwas ab, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Ihre Situation
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Gesellschafter
Ihre Einkommensteuer im Zusammenhang mit Ihrer Gesellschaft: bei Ausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft oder Gewinnanteilen aus einer Personengesellschaft.
Mieteinkünfte, Abschreibung, Renovierung sowie Kauf und Verkauf von Immobilien.
Mehr erfahren
Mehrere Depots und ausländische Banken.
Mehr erfahren
Betrieblicher Gewinn und private Einkünfte in einer Erklärung.
Mehr erfahren
Mehrere Einkunftsarten, Beteiligungen und größere Vermögensentscheidungen.
Mehr erfahren
Bei hohen Einkünften oder besonderen Anlässen wie einer Abfindung.
Mehr erfahren
Ihre Mitwirkung
Für Ihre Erklärung brauchen wir Belege und Bescheinigungen, etwa Steuerbescheinigungen Ihrer Bank oder Unterlagen zu Ihren Immobilien. Wir fragen sie rechtzeitig bei Ihnen ab. Bitte geben Sie uns alle Unterlagen digital; Papier nehmen wir nicht an. Vermieten Sie Immobilien, empfehlen wir Ihnen ein eigenes Konto für alle Einnahmen und Ausgaben. Das erleichtert die steuerliche Erfassung.
Nach Vereinbarung
Beratung über die Erklärung hinaus, etwa vor dem Kauf einer Immobilie oder vor einer Schenkung, vereinbaren wir gesondert. Das gilt auch für einen Einspruch gegen einen Bescheid.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Ob für Sie eine Pflicht besteht, klären wir im Rahmen unseres Auftrags mit Ihnen.
Was in Ihrem Fall zu tun ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet waren. Sprechen Sie uns an: Wir prüfen Ihre Situation und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.