Glossar · Einkommensteuer

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, Einnahmen zu erwerben, zu sichern und zu erhalten; sie mindern die Einkünfte aus den Überschusseinkunftsarten.

Werbungskosten gibt es vor allem bei Arbeitnehmern und Vermietern, etwa Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel und Fortbildungen oder Schuldzinsen und Abschreibung bei einer vermieteten Immobilie. Bei Gewinneinkünften heißen vergleichbare Aufwendungen Betriebsausgaben. Bei privaten Kapitalerträgen ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen; an ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag.

Für manche Einkunftsarten gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag; höhere Kosten wirken sich nur aus, wenn Sie sie nachweisen. Teils beruflich, teils privat veranlasste Aufwendungen sind grundsätzlich aufzuteilen. Was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet, ist nicht noch einmal abziehbar.

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