Unternehmer

Steuerberatung für Unternehmer

Unser Schwerpunkt ist das Unternehmenssteuerrecht im Mittelstand. Wir übernehmen die laufenden steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens und, wenn Sie es wünschen, auch Ihre private Steuererklärung, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Als Online-Kanzlei arbeiten wir vollständig digital und bundesweit.

Nach Spezialisierung

Spezialisiert auf Ihre Branche

Neben unserem Schwerpunkt im Unternehmenssteuerrecht haben wir uns auf drei Bereiche spezialisiert.

Nach Rechtsform

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

GmbH, UG und AG: Buchhaltung, Jahresabschluss sowie Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, auf Wunsch zusammen mit den Gesellschaftern.

Zu den Kapitalgesellschaften

GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG und Partnerschaft: Buchhaltung, Abschluss oder EÜR, Feststellungserklärung und auf Wunsch die Steuererklärungen der Gesellschafter.

Zu den Personengesellschaften

Für Gewerbetreibende und freie Berufe: Buchhaltung, EÜR oder Bilanz sowie die betrieblichen und privaten Steuererklärungen.

Zu Einzelunternehmen und Freiberuflern

Unternehmen und Gesellschafter

Das Gesamtbild im Blick

Viele Entscheidungen in einer Gesellschaft wirken sich direkt auf die Steuern der Gesellschafter aus, etwa die Vergütung der Geschäftsführung, eine Ausschüttung oder ein Darlehen. Betreuen wir Ihr Unternehmen und Sie als Gesellschafter, ermöglicht uns das eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer steuerlichen Situation.

Voraussetzung ist, dass Gesellschaft und Gesellschafter uns jeweils beauftragen. Beratung zu einzelnen Entscheidungen vereinbaren wir gesondert.

Gesondert beauftragt

Bei Gründung und Veränderung

Vor der Gründung prüfen wir die steuerlichen Folgen der möglichen Rechtsformen und richten Ihre Pflichten beim Finanzamt ein.

Zur Existenzgründung

Holding und Umstrukturierung im Mittelstand, etwa die Einbringung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH.

Zur Steuergestaltung

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ja, wenn Sie uns persönlich damit beauftragen. Dann sehen wir Ihr Unternehmen und Ihre privaten Einkünfte zusammen. Mehr unter Einkommensteuererklärung.

Das ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hängt unter anderem von Gewinn, Haftung, Zahl der Beteiligten und Ihren Plänen ab. Vor einer Gründung prüfen wir das im Rahmen der Existenzgründung, im laufenden Unternehmen etwa beim Wechsel in eine GmbH.

Ja. Wir betreuen Holding- und Beteiligungsgesellschaften laufend und beraten bei ihrem Aufbau im Rahmen der Steuergestaltung.

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