Vermögende Privatpersonen

Steuerberatung für vermögende Privatpersonen

Kommen Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen oder Familiengesellschaften zusammen, entsteht eine komplexere Vermögensstruktur, in der Steuerfragen eng zusammenhängen. Wir übernehmen Ihre Erklärungen laufend und beraten Sie auf Wunsch vor größeren Entscheidungen.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Ihre Einkommensteuererklärung mit allen Einkunftsarten, die Erklärungen Ihrer Familiengesellschaften und die Prüfung der Bescheide.

Zur Einkommensteuererklärung

Kauf oder Verkauf von Immobilien und Beteiligungen, Umschichtungen und Übertragungen in der Familie: Auf Wunsch zeigen wir Ihnen die steuerlichen Folgen vorab.

Zur Steuergestaltung

Gehören zu Ihrem Vermögen auch Unternehmen oder Beteiligungen, stimmen wir private und betriebliche Steuern aufeinander ab.

Zu den Leistungen für Unternehmer

Gehören größere Immobilienbestände zu Ihrem Vermögen? Darauf sind wir spezialisiert.

Unser Anspruch

Das Gesamtbild im Blick

Jedes Mandat verantwortet einer der beiden Partner. So behalten wir Ihre Erklärungen und ihre Zusammenhänge im Blick und können Sie auf Wunsch vorausschauend beraten.

Ihre Mitwirkung

Damit wir vorausschauend beraten können, brauchen wir Ihre Pläne rechtzeitig, also bevor Verträge unterschrieben oder Vermögen umgeschichtet wird. Alle Unterlagen geben Sie uns digital über unser Mandantenportal; Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Beratung über die Erklärungen hinaus vereinbaren wir gesondert. Eine Anlageberatung gehört nicht dazu: Welche Anlage zu Ihnen passt, klären Sie mit Ihrer Bank oder Ihrer Vermögensberatung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, wie vielschichtig Ihre Vermögensstruktur ist und ob ein umfangreicherer Beratungsbedarf besteht. Ob Ihr Anliegen zu uns passt, klären wir im kostenlosen Kennenlerngespräch.

Ja. Wir übernehmen die Erklärungen der Gesellschaft und, wenn Sie es wünschen, auch die der Gesellschafter.

Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars. Beratung vor größeren Entscheidungen vereinbaren wir gesondert.

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