Glossar · Immobilien
Immobilienbesteuerung
Unter Immobilienbesteuerung werden die Steuern zusammengefasst, die beim Kauf, beim Halten, bei der Vermietung und beim Verkauf von Grundstücken und Gebäuden anfallen können.
Beim Kauf fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an, während des Haltens jährlich Grundsteuer. Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einkommensteuerpflichtig; Abschreibung, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwand mindern sie. Ein Verkauf aus dem Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, bei häufigen Verkäufen kann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen.
Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei; bei Vermietung an Unternehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Umsatzsteuer optiert werden. Bei Schenkung und Erbschaft wird die Immobilie mit dem Grundbesitzwert bewertet. Gehört die Immobilie zu einem Betriebsvermögen, gelten die betrieblichen Regeln.