Jahresabschluss und EÜR

Jahresabschluss und Einnahmen­überschuss­rechnung

Am Ende des Jahres ermitteln wir aus Ihrer Buchhaltung den Gewinn: je nach Rechtsform und Größe mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder mit der Einnahmenüberschussrechnung. Das Ergebnis ist die Grundlage für Ihre Steuererklärungen.

Ablauf

So läuft der Abschluss ab

1

Angaben zum Jahresende

Wir fragen gezielt die Angaben ab, die nicht aus der Buchhaltung hervorgehen, etwa Bestände, offene Forderungen oder neue Verträge.

2

Abschluss erstellen

Wir nehmen die Abschlussbuchungen vor und erstellen den Jahresabschluss mit Erläuterungsbericht oder die Einnahmenüberschussrechnung.

3

Durchsicht und Freigabe

Wir stellen Ihnen den Abschluss zur Durchsicht bereit und klären offene Punkte mit Ihnen. Sie geben ihn digital frei.

4

Übermittlung und Offenlegung/Hinterlegung

Wir übermitteln die E-Bilanz oder die EÜR an das Finanzamt und übernehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die Offenlegung oder Hinterlegung.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Jahresabschluss mit Bilanz

Wer zur Bilanzierung verpflichtet ist, etwa jede Kapitalgesellschaft, erstellt einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Wir übernehmen:

  • den Jahresabschluss aus der laufenden Buchhaltung
  • einen Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
  • die E-Bilanz, also die elektronische Übermittlung an das Finanzamt
  • die Offenlegung oder Hinterlegung beim Unternehmensregister, soweit gesetzlich vorgeschrieben
  • Ihre Freigabe mit der Vollständigkeitserklärung. Darin bestätigen Sie, dass uns alle Unterlagen vorliegen.

Einnahmenüberschussrechnung

Wer nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, etwa viele Freiberufler, kann den Gewinn einfacher ermitteln: Einnahmen minus Ausgaben, grundsätzlich im Jahr der Zahlung. Kapitalgesellschaften können die EÜR nicht nutzen. Wir erstellen die EÜR auf dem amtlichen Formular und übermitteln sie mit Ihrer Steuererklärung.

Ihre Mitwirkung

Für den Abschluss brauchen wir neben der Buchhaltung einige Angaben, die nur Sie kennen, etwa Bestände zum Jahresende, offene Forderungen oder neue Verträge. Wir fragen sie rechtzeitig bei Ihnen ab. Bitte geben Sie uns alle Angaben und Unterlagen digital; Papier nehmen wir nicht an.

Nach Vereinbarung

Eine Abschlussbesprechung per Videocall ist nach Vereinbarung möglich. Haben Sie Ihre Buchhaltung bisher selbst oder bei einem anderen Berater geführt, übernehmen wir den Abschluss, wenn die Daten dafür geeignet sind. Notwendige Prüfungen und Korrekturen rechnen wir nach Aufwand ab.

Aus dem Abschluss erstellen wir anschließend die Steuererklärungen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Das ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hängt unter anderem von der Rechtsform, Ihrer Tätigkeit und der Höhe von Umsatz und Gewinn ab. Welche Gewinnermittlung für Sie gilt, klären wir im Rahmen unseres Auftrags mit Ihnen.

Das hängt von Rechtsform und Größe ab. Für Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG gibt das Handelsrecht Fristen für die Aufstellung und die Offenlegung vor. Für die Steuererklärungen gelten eigene Abgabefristen, die länger sind, wenn ein Steuerberater sie erstellt. Den Zeitplan stimmen wir mit Ihnen ab.

Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab und kann daher von Jahr zu Jahr abweichen. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.

Termin