Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Nach einem Erbfall oder einer Schenkung übernehmen wir die Anzeige und die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt, bewerten das übertragene Vermögen steuerlich und prüfen den Bescheid. Planen Sie eine Schenkung, sprechen Sie uns am besten schon vorher an.
Ablauf
So gehen wir vor
Nach einem Erbfall
1
Erbfall
Sie haben geerbt oder ein Vermächtnis erhalten. Sprechen Sie uns möglichst bald an, denn für die Anzeige gilt eine Frist.
2
Anzeige, soweit erforderlich
Ob eine Anzeige beim Finanzamt nötig ist, hängt unter anderem davon ab, ob ein Gericht oder Notar beteiligt war und welches Vermögen zum Erbe gehört. Wir prüfen das und übernehmen die Anzeige.
3
Aufforderung zur Erklärung
Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, erstellen wir sie. Haben Sie die Aufforderung bereits erhalten, steigen wir hier ein.
4
Bewertung, soweit nötig
Gehören etwa Immobilien oder Unternehmensanteile zum Erbe, bewerten wir sie nach dem Bewertungsgesetz.
5
Durchsicht und Freigabe
Wir stellen Ihnen die Erklärung zur Durchsicht bereit. Nach Ihrer Freigabe reichen wir sie ein.
6
Bescheidprüfung
Wir prüfen den Bescheid. Weicht etwas ab, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Bei einer Schenkung
1
Vorweggenommene Erbfolge
Sie möchten Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, etwa an Ihre Kinder.
greifen ineinander
2
Beratung vorab
Im besten Fall sprechen Sie uns vor der Übertragung an. Auf gesonderten Auftrag beraten wir Sie, wie Sie vorgehen.
3
Bewertung
Wir bewerten das Vermögen, etwa eine Immobilie, nach dem Bewertungsgesetz. Aus dem Wert ergibt sich, welcher Anteil sinnvoll übertragen werden kann oder wie sich ein Nießbrauch auswirkt.
4
Durchführung
Die Schenkung wird ausgeführt, bei Immobilien zum Beispiel mit notariellem Vertrag. Bei Bedarf stimmen wir die steuerlichen Punkte mit dem Notar ab.
5
Anzeige und Erklärung
Soweit erforderlich, zeigen wir die Schenkung beim Finanzamt an. Fordert das Finanzamt eine Erklärung an, erstellen wir sie und reichen sie nach Ihrer Freigabe ein.
6
Bescheidprüfung
Wir prüfen den Bescheid. Weicht etwas ab, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Leistungsumfang
Was wir übernehmen
- Anzeigen beim Finanzamt, soweit erforderlich
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- die steuerliche Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Anteilen, soweit erforderlich
- die Prüfung des Bescheids
- bei Bedarf die Abstimmung mit dem Notar oder Ihrer anwaltlichen Beratung
Ihre Mitwirkung
Für Anzeige und Erklärung brauchen wir Unterlagen wie Testament, Erbschein oder Schenkungsvertrag, Nachweise zum übertragenen Vermögen und Angaben zu früheren Schenkungen derselben Person. Wir fragen sie gezielt bei Ihnen ab. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, denn für die Anzeige gelten Fristen. Alle Unterlagen geben Sie uns digital; Papier nehmen wir nicht an.
Nach Vereinbarung
Die Beratung vor einer Schenkung, etwa wenn Sie eine Immobilie an Ihre Kinder übertragen möchten, vereinbaren wir gesondert. Das gilt auch für einen Einspruch gegen einen Bescheid.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Das hängt vom Einzelfall ab. Ist ein Gericht oder Notar beteiligt, ist eine eigene Anzeige oft nicht nötig, je nachdem, welches Vermögen übertragen wird. Ob Sie selbst etwas melden müssen, klären wir mit Ihnen.
Das hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Außerdem werden Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Welche Freibeträge für Sie gelten, klären wir im Einzelfall mit Ihnen.
Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab. Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie vorab eine unverbindliche Schätzung Ihres voraussichtlichen Honorars.