Glossar · Immobilien
Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
Erhaltungsaufwand dient der Instandhaltung eines Gebäudes und ist bei Vermietung grundsätzlich sofort abziehbar; Herstellungsaufwand erweitert ein Gebäude oder verbessert es wesentlich und wirkt nur über die Abschreibung.
Typischer Erhaltungsaufwand sind Reparaturen, Malerarbeiten oder der Austausch abgenutzter Bauteile gegen gleichwertige. Herstellungsaufwand liegt vor bei einer Erweiterung, etwa einem Dachausbau mit zusätzlicher Wohnfläche, oder wenn mehrere Maßnahmen den Standard des Gebäudes deutlich anheben. Gemischte Maßnahmen sind grundsätzlich aufzuteilen.
Größeren Erhaltungsaufwand an Wohngebäuden im Privatvermögen können Sie auf Antrag auf mehrere Jahre verteilen. Kurz nach dem Kauf können Instandsetzungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten.