Kapitalgesellschaften
Steuerberatung für GmbH, UG und AG
Wir betreuen Kapitalgesellschaften im Mittelstand, von der neu gegründeten GmbH bis zur Holding. Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen Ihrer Gesellschaft und, wenn Sie es wünschen, auch die Steuererklärungen der Gesellschafter.
Laufende Betreuung
Was wir übernehmen
Laufende Buchhaltung über unser Mandantenportal, mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen, soweit sie anfallen.
Zur Finanzbuchhaltung
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungsbericht, dazu E-Bilanz und Offenlegung bzw. Hinterlegung.
Zum Jahresabschluss
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung mit anschließender Bescheidprüfung. Die Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen melden wir an, wenn Sie uns damit beauftragen.
Zu den betrieblichen Steuererklärungen
Beauftragen uns auch die Gesellschafter, erstellen wir ihre Einkommensteuererklärungen und sehen Gesellschaft und Gesellschafter zusammen.
Zur Einkommensteuererklärung
Führen Sie einen Handwerksbetrieb als GmbH oder halten Sie Immobilien in einer Gesellschaft? Dafür haben wir eigene Spezialisierungen.
Worauf es ankommt
Was bei Kapitalgesellschaften steuerlich wichtig ist
Zwei Steuerebenen
Die Gesellschaft versteuert ihren Gewinn selbst mit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Schüttet sie Gewinne aus, versteuern die Gesellschafter diese zusätzlich persönlich. Wann Gewinne ausgeschüttet werden, ist deshalb auch für Ihre persönliche Steuer von Bedeutung.
Vereinbarungen mit Gesellschaftern
Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, etwa zur Vergütung der Geschäftsführung, zu Mieten oder Darlehen, sollten im Voraus klar geregelt sein und dem entsprechen, was auch unter fremden Dritten üblich wäre. Andernfalls kann das Finanzamt sie unter Umständen als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln.
Wechsel von Gesellschaftern
Werden Anteile übertragen, kann das steuerliche Folgen haben, etwa für bestehende Verlustvorträge. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Anteile übertragen werden.
Nach Vereinbarung
Beratung über die laufenden Arbeiten hinaus vereinbaren wir gesondert. Holdingstrukturen und Umstrukturierungen begleiten wir im Rahmen unserer Steuergestaltung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Jede Kapitalgesellschaft muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen. Für sehr kleine Gesellschaften genügt unter Umständen die Hinterlegung; der Abschluss ist dann nicht frei abrufbar. Die Einreichung gehört bei uns zum Jahresabschluss.
Ja. Steuerlich wird die UG im Wesentlichen wie eine GmbH behandelt. Handelsrechtlich muss sie jedes Jahr einen Teil ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen.
Ja. Den Wechsel stimmen wir mit Ihnen ab, möglichst zu einem Stichtag. Mit Ihrer Vollmacht fordern wir die Daten beim bisherigen Berater an und übernehmen sie, soweit sie übertragbar sind. Mehr dazu unter Zusammenarbeit.