Steuerliche Bewertung

Steuerliche Bewertung

Bei Erbschaft und Schenkung muss das übertragene Vermögen steuerlich bewertet werden. Wir bewerten Immobilien, Unternehmen und Unternehmensanteile nach dem Bewertungsgesetz, damit Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Erklärung und Ihre Planung haben.

Ablauf

So läuft die Bewertung ab

1

Anlass klären

Erbfall oder geplante Schenkung: Wir klären den Stichtag und das Vermögen, das bewertet werden soll.

2

Unterlagen

Wir fragen die nötigen Unterlagen gezielt bei Ihnen ab, etwa Grundbuchauszug, Mietverträge, Abschlüsse oder Gesellschaftsverträge.

3

Bewertung

Wir ermitteln den Wert nach dem Bewertungsgesetz.

4

Verwendung des Werts

Vor einer Schenkung ist der Wert Grundlage unserer Beratung. Nach einem Erbfall oder einer Schenkung fließt er in die Erklärungen gegenüber dem Finanzamt ein.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Wir bewerten ausschließlich nach dem Bewertungsgesetz, für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Welches Verfahren für Ihr Vermögen gilt, prüfen wir im Einzelfall.

Grundstücke, Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien.

Zum Immobiliensteuerrecht

Einzelunternehmen und Praxen sowie Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Zur Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Ihre Mitwirkung

Für eine belastbare Bewertung brauchen wir vollständige Unterlagen zum Vermögen und zum Stichtag. Wir fragen sie gezielt bei Ihnen ab. Bitte geben Sie uns alle Unterlagen digital; Papier nehmen wir nicht an.

Wozu die Bewertung gehört

Nach einem Erbfall oder einer Schenkung ist die Bewertung Teil unseres Auftrags für die Erklärung, soweit sie erforderlich ist. Vor einer Schenkung ist sie Grundlage unserer Beratung; wird anschließend keine Erklärung erforderlich, bleibt es bei Bewertung und Beratung. Verkehrswertgutachten erstellen Sachverständige.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Nein. Die steuerliche Bewertung folgt den Regeln des Bewertungsgesetzes. Ein Verkehrswertgutachten erstellen Sachverständige; es kann bei Bedarf als Nachweis eines niedrigeren Werts dienen.

Liegt der tatsächliche Wert unter dem steuerlichen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen nachgewiesen werden, etwa durch ein Gutachten. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall.

Wir bewerten für steuerliche Zwecke nach dem Bewertungsgesetz, insbesondere bei Erbschaft und Schenkung. Für Kaufpreisverhandlungen werden in der Regel andere Bewertungen erstellt.

Nach einem Erbfall oder einer Schenkung gehört die Bewertung zu unserem Auftrag für die Erklärung. Bleibt es vor einer Schenkung bei Bewertung und Beratung, rechnen wir nur diese ab. Unsere Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und der Vergütungsvereinbarung, die wir zum Start mit Ihnen schließen. Die Höhe hängt unter anderem von den Gegenstandswerten ab.

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