Glossar · Immobilien
Gebäudeabschreibung
Mit der Gebäudeabschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über die Nutzungsdauer steuerlich verteilt; Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Der Abschreibungssatz ist gesetzlich festgelegt und hängt unter anderem davon ab, ob das Gebäude Wohnzwecken dient, ob es zu einem Betriebsvermögen gehört und wann es fertiggestellt wurde. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer, kann ein höherer Satz in Betracht kommen; das ist nachzuweisen. Bemessungsgrundlage sind die auf das Gebäude entfallenden Kosten einschließlich der anteiligen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notarkosten. Deshalb ist der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden aufzuteilen.
Für bestimmte neue Mietwohnungen gibt es zeitlich befristet eine degressive Abschreibung oder eine Sonderabschreibung, für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten erhöhte Absetzungen, jeweils unter besonderen Voraussetzungen.