Glossar · Immobilien

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Instandsetzungs- und Modernisierungskosten, die innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums nach dem Kauf eines Gebäudes anfallen und eine gesetzliche Grenze überschreiten; sie werden nicht sofort abgezogen, sondern abgeschrieben.

Maßgeblich ist die Summe der Kosten im gesamten Zeitraum ohne Umsatzsteuer, gemessen an den Anschaffungskosten des Gebäudes. Wird die Grenze erst in einem späteren Jahr überschritten, können bereits ergangene Bescheide geändert werden. Nicht mitgerechnet werden Kosten für Erweiterungen, die ohnehin Herstellungskosten sind, und jährlich übliche Erhaltungsarbeiten.

Wer nach einem Kauf renoviert, sollte die Maßnahmen deshalb vorher zeitlich und betragsmäßig planen.

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