Glossar · Buchhaltung und Abschluss
Sonderabschreibung
Eine Sonderabschreibung erlaubt in bestimmten Fällen, zusätzlich zur regulären Abschreibung einen weiteren Betrag abzuziehen.
Sonderabschreibungen gibt es etwa für bewegliche Wirtschaftsgüter kleinerer und mittlerer Betriebe oder für den Neubau von Mietwohnungen. Bei der Sonderabschreibung für kleinere und mittlere Betriebe kann der Betrag frei auf das Anschaffungsjahr und die folgenden Jahre verteilt werden; Voraussetzung sind unter anderem eine Gewinngrenze und eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung oder Vermietung. Sonderabschreibungen verteilen die Kosten nicht neu, sondern ziehen den Abzug zeitlich vor: Was früher abgeschrieben wird, fehlt in späteren Jahren. Die Voraussetzungen sind je nach Regelung unterschiedlich und oft befristet.