Glossar · Buchhaltung und Abschluss

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird ein gleichbleibender Prozentsatz vom jeweiligen Restwert abgeschrieben, sodass die Beträge von Jahr zu Jahr sinken.

So werden in den ersten Jahren höhere Beträge abgesetzt als bei der linearen Abschreibung. Ob die degressive Abschreibung zulässig ist, hängt vom Anschaffungszeitpunkt und von der Art des Wirtschaftsguts ab; der Gesetzgeber hat sie in den letzten Jahren mehrfach befristet eingeführt. Ein späterer Wechsel zur linearen Abschreibung ist möglich, der umgekehrte Weg nicht. Für Wohngebäude gibt es eine eigene, ebenfalls befristete degressive Abschreibung.

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