Glossar · Immobilien

Kaufpreisaufteilung

Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Kaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden und Gebäude verteilt, weil nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann.

Eine Aufteilung im Kaufvertrag wird grundsätzlich anerkannt, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt. Fehlt sie oder ist sie nicht plausibel, teilt das Finanzamt nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf, häufig mit einer eigenen Arbeitshilfe. Diese ist für die Gerichte nicht bindend; ein Gutachten kann zu einem anderen Ergebnis führen.

Mitverkaufte bewegliche Gegenstände, etwa eine Einbauküche, können gesondert ausgewiesen werden, wenn der Wert angemessen ist.

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