Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Vermögensverwaltende Personengesellschaft
Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft verwaltet nur eigenes Vermögen, etwa vermietete Immobilien oder Wertpapiere, und ist weder gewerblich tätig noch gewerblich geprägt.
Die Gesellschafter erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen. Die Gesellschaft zahlt keine Gewerbesteuer; steuerlich ermittelt wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, der gesondert und einheitlich festgestellt wird. Davon zu trennen ist das Handelsrecht: Eine GbR muss keinen Jahresabschluss aufstellen, eine vermögensverwaltende KG oder OHG grundsätzlich schon, auch wenn ihre Einkünfte steuerlich durch Überschussrechnung ermittelt werden. Steuerlich werden die Wirtschaftsgüter den Gesellschaftern anteilig zugerechnet.
Kommt eine gewerbliche Tätigkeit hinzu, kann sie die gesamte Gesellschaft gewerblich machen.