Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Familien-KG

Eine Familien-KG ist eine Kommanditgesellschaft, an der Familienmitglieder beteiligt sind und in der häufig Familienvermögen wie Immobilien oder Wertpapiere gebündelt wird.

Typischerweise behalten die Eltern als Komplementäre oder über den Gesellschaftsvertrag die Leitung, während die Kinder als Kommanditisten beteiligt werden. Anteile lassen sich so schrittweise übertragen, ohne das Vermögen selbst aufzuteilen. Steuerlich kann eine Familien-KG vermögensverwaltend, gewerblich geprägt oder gewerblich tätig sein; das hängt von ihrer Tätigkeit und Ausgestaltung ab, nicht von der Beteiligung der Familie. Als KG unterliegt sie handelsrechtlich grundsätzlich der Pflicht zum Jahresabschluss.

Damit die Beteiligung der Kinder steuerlich anerkannt wird, müssen Vertrag und tatsächliche Durchführung einem Fremdvergleich standhalten. Bei jeder Übertragung von Anteilen ist die Schenkungsteuer zu prüfen.

Termin