Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein Vorteil, den eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person wegen des Gesellschaftsverhältnisses gewährt, ohne dass ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt.

Maßstab ist der Fremdvergleich: Hätte ein ordentlicher Geschäftsführer den Vorteil auch einem Fremden gewährt? Typische Fälle sind überhöhte Gehälter oder Mieten, private Nutzung von Firmeneigentum ohne Vereinbarung, zinslose Darlehen an Gesellschafter oder Käufe zu nicht marktüblichen Preisen. Bei beherrschenden Gesellschaftern genügt schon das Fehlen einer klaren, im Voraus getroffenen Vereinbarung.

Die vGA darf den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern; beim Gesellschafter wird sie wie eine Ausschüttung besteuert.

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