Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist an einer GmbH beteiligt und führt zugleich ihre Geschäfte.
Sein Gehalt ist für die GmbH grundsätzlich Betriebsausgabe und für ihn Arbeitslohn. Steuerlich werden die Vereinbarungen mit ihm daran gemessen, was die GmbH einem fremden Geschäftsführer zugestehen würde; bei einem beherrschenden Gesellschafter müssen sie außerdem im Voraus klar und eindeutig, zivilrechtlich wirksam getroffen und tatsächlich so durchgeführt werden. Fehlt es daran, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Eine schriftliche Vereinbarung ist dafür nicht allgemein vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.
Ob er sozialversicherungspflichtig ist, hängt vor allem davon ab, ob er die Entscheidungen der Gesellschaft maßgeblich bestimmen kann; Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren.