Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Geschäftsführervergütung

Die Geschäftsführervergütung umfasst alles, was eine GmbH ihrem Geschäftsführer für seine Tätigkeit gewährt, etwa Gehalt, Tantieme, Sachbezüge und eine Pensionszusage.

Beim Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Gesamtvergütung angemessen sein. Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer bei vergleichbarer Aufgabe, Unternehmensgröße und Ertragslage erhalten würde; einen festen Prozentsatz gibt es nicht, üblich ist eine Bandbreite. Der unangemessene Teil ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Beim Fremdgeschäftsführer bestimmt der Markt die Höhe.

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