Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Gewinnausschüttung

Bei einer Gewinnausschüttung zahlt eine Kapitalgesellschaft aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses Gewinn an ihre Gesellschafter aus.

Die Gesellschaft hat den Gewinn bereits mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer versteuert; beim Gesellschafter wird die Ausschüttung zusätzlich besteuert. Sie behält dafür Kapitalertragsteuer ein und führt sie ab. Wie die Ausschüttung beim Gesellschafter besteuert wird, hängt davon ab, wer beteiligt ist: Bei Privatpersonen gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer, auf Antrag unter Voraussetzungen das Teileinkünfteverfahren; ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, kann das Schachtelprivileg greifen.

Ausgeschüttet werden darf nur, soweit das Stammkapital gedeckt bleibt.

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