Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, bei dem die Gesellschafter persönlich im Vordergrund stehen, etwa GbR, OHG, KG oder Partnerschaft.
Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt; bei der KG haften die Kommanditisten nur begrenzt. Steuerlich ist die Personengesellschaft für die Einkommensteuer transparent: Ihr Ergebnis wird gesondert und einheitlich festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet, die es mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, auch wenn nichts ausgezahlt wurde.
Ist die Gesellschaft gewerblich tätig oder gewerblich geprägt, sind die Gesellschafter Mitunternehmer, und die Gesellschaft zahlt selbst Gewerbesteuer. Verwaltet sie nur Vermögen, erzielen die Gesellschafter Überschusseinkünfte, etwa aus Vermietung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Personengesellschaft beantragen, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden.