Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Mitunternehmerschaft
Eine Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam ein gewerbliches oder freiberufliches Unternehmen betreiben und dabei Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
Mitunternehmerrisiko heißt Beteiligung an Gewinn, Verlust und stillen Reserven; Mitunternehmerinitiative heißt Mitwirkung an unternehmerischen Entscheidungen oder zumindest Kontrollrechte. Beides wird im Gesamtbild geprüft. Typische Mitunternehmerschaften sind gewerblich tätige OHG, KG, GmbH & Co. KG und GbR sowie die atypisch stille Gesellschaft.
Der Gewinn wird den Mitunternehmern anteilig zugerechnet. Dazu gehören auch Vergütungen, die sie von der Gesellschaft für ihre Arbeit, für Darlehen oder für überlassene Wirtschaftsgüter erhalten; solche Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen.