Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften und anderer Körperschaften, etwa von GmbH, UG, AG, Genossenschaften und Vereinen.
Sie wird mit einem einheitlichen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag erhoben; eine schrittweise Senkung des Satzes ist gesetzlich beschlossen. Ausgangspunkt ist der Gewinn der Gesellschaft, der unter anderem um verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht abziehbare Ausgaben und steuerfreie Beteiligungserträge korrigiert wird. Je nach Rechtsform und Tätigkeit kommt die Gewerbesteuer hinzu; Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt unter anderem vom Gewerbeertrag und von Kürzungen ab.
Während des Jahres werden Vorauszahlungen geleistet; nach Ablauf wird eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen keine Körperschaftsteuer, es sei denn, eine Personengesellschaft hat zur Körperschaftsteuer optiert.