Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Kapitalgesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für ihre Verbindlichkeiten haften, etwa die GmbH, die UG oder die AG.

Steuerlich ist sie selbst Steuerpflichtige: Sie zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn. Gesellschaft und Gesellschafter werden getrennt betrachtet (Trennungsprinzip). Erst wenn Gewinne ausgeschüttet werden, versteuern die Gesellschafter sie zusätzlich. Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, etwa über Gehalt, Miete oder Darlehen, werden steuerlich anerkannt, wenn sie im Voraus klar vereinbart und fremdüblich sind.

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