Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer der Gemeinden auf den Ertrag von Gewerbebetrieben.
Ausgangspunkt ist der Gewinn, der um Hinzurechnungen und Kürzungen zum Gewerbeertrag korrigiert wird. Das Finanzamt setzt daraus den Gewerbesteuermessbetrag fest; die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag, Kapitalgesellschaften nicht.
Freiberufler und reine Vermögensverwalter zahlen keine Gewerbesteuer, solange sie nicht als Kapitalgesellschaft oder gewerblich geprägte Gesellschaft organisiert sind. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe. Einzelunternehmer und Mitunternehmer erhalten eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer, die sie weitgehend ausgleicht; für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Ausgleich.