Glossar · Erbschaft, Schenkung und Nachfolge
Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer erfasst unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Beschenkte auf Kosten des Schenkers bereichert wird.
Für Schenkungen gelten grundsätzlich dieselben Regeln, Steuerklassen und Freibeträge wie für Erwerbe von Todes wegen; eine Abweichung betrifft etwa Eltern, die bei Schenkungen in eine ungünstigere Steuerklasse fallen als beim Erbe. Steuer schulden Beschenkter und Schenker gemeinsam. Schenkungen von derselben Person werden innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums zusammengerechnet; danach stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung.
Ist eine Schenkung mit einer Gegenleistung oder Auflage verbunden, etwa einem vorbehaltenen Nießbrauch, wird nur der unentgeltliche Teil besteuert. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei.