Glossar · Einkommensteuer
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die das Gesetz ausdrücklich zum Abzug zulässt; sie mindern das Einkommen.
Dazu gehören vor allem Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, außerdem gezahlte Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld und die Kosten der eigenen Erstausbildung. Für viele Positionen gelten Höchstbeträge oder Prozentgrenzen. Werden keine höheren Aufwendungen nachgewiesen, setzt das Finanzamt für bestimmte Sonderausgaben einen Pauschbetrag an.
Anders als Werbungskosten hängen Sonderausgaben nicht mit dem Erzielen von Einkünften zusammen; sie werden erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Wirken sie sich mangels Einkünften nicht aus, können sie grundsätzlich nicht in andere Jahre übertragen werden.