Glossar · Einkommensteuer

Basisrente

Die Basisrente ist ein zertifizierter privater Altersvorsorgevertrag, der eine lebenslange monatliche Rente zahlt; die Beiträge sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar.

Die Ansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar; die Rente beginnt frühestens mit einem gesetzlich bestimmten Alter. Auf den Höchstbetrag werden auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken angerechnet. Die späteren Renten werden wie gesetzliche Renten mit dem Besteuerungsanteil versteuert.

Die Basisrente kommt vor allem für Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung in Betracht.

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