Glossar · Einkommensteuer

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, den Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften zahlen.

Sie wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet; der Satz hängt vom Bundesland ab. Erhoben wird sie zusammen mit der Lohnsteuer, der Kapitalertragsteuer oder der Einkommensteuer. Die Pflicht endet mit einem wirksamen Kirchenaustritt.

Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar; das gilt grundsätzlich nicht für die Kirchensteuer, die auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge erhoben wird.

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