Glossar · Ärzte

Gemeinschaftspraxis

In einer Gemeinschaftspraxis üben mehrere Ärzte ihren Beruf gemeinsam aus, mit gemeinsamem Patientenstamm, gemeinsamer Abrechnung und gemeinsamem Gewinn.

Sie ist in der Regel eine Personengesellschaft, meist eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft, und ihre Gesellschafter sind Mitunternehmer. Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt. Gewerbesteuer fällt grundsätzlich nicht an, solange alle Gesellschafter freiberuflich tätig sind; gewerbliche Tätigkeiten, etwa der Verkauf von Produkten über eine Bagatellgrenze hinaus, können aber die gesamte Praxis gewerblich machen.

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