Glossar · Ärzte

Praxiswert

Der Praxiswert ist der Teil des Kaufpreises einer Praxis, der über den Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter hinausgeht und vor allem auf dem Patientenstamm und dem Ruf beruht.

Er gilt als personengebunden und hängt stark von der Person des bisherigen Inhabers ab. Beim Erwerb einer Einzelpraxis wird er deshalb grundsätzlich über eine kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben als der Geschäftswert eines Gewerbebetriebs. Für die Zulassung als Vertragsarzt kann ein eigener Wert bestehen, der unter bestimmten Voraussetzungen nicht abgeschrieben werden kann.

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