Glossar · Ärzte

Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft teilen sich mehrere selbständige Ärzte Räume, Geräte oder Personal, rechnen aber jeweils eigenständig mit eigenem Patientenstamm ab.

Die Gemeinschaft ist eine reine Kostengemeinschaft; jeder Arzt ermittelt seinen Gewinn selbst. Die gemeinsamen Kosten werden nach einem vereinbarten Schlüssel verteilt und können gesondert festgestellt werden. Umsatzsteuerlich kann die Kostenumlage unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.

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