Glossar · Internationales Steuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Ein Abkommen begründet keine Steuerpflicht, sondern beschränkt nur das nationale Besteuerungsrecht. Die Doppelbesteuerung wird entweder durch Freistellung im Ansässigkeitsstaat vermieden, häufig unter Progressionsvorbehalt, oder durch Anrechnung der ausländischen Steuer. Für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzen viele Abkommen die Quellensteuer; eine Entlastung tritt meist nicht automatisch ein, sondern muss beantragt werden.

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