Glossar · Internationales Steuerrecht

Wohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird.

Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht die melderechtliche Anmeldung. Ein Wohnsitz im Inland begründet die unbeschränkte Steuerpflicht. Man kann mehrere Wohnsitze haben, auch in verschiedenen Staaten; welcher Staat dann als Ansässigkeitsstaat gilt, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.

Wer ins Ausland zieht, die inländische Wohnung aber weiter nutzbar behält, bleibt deshalb unter Umständen unbeschränkt steuerpflichtig.

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