Glossar · Einkommensteuer

Progressionsvorbehalt

Beim Progressionsvorbehalt bleiben bestimmte Einnahmen steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

Betroffen sind vor allem Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld, außerdem ausländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind. Das Finanzamt ermittelt den Steuersatz so, als wären diese Einnahmen steuerpflichtig, und wendet ihn auf das übrige Einkommen an.

Deshalb kann es zu einer Nachzahlung kommen, obwohl der Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig einbehalten hat. Bei solchen Leistungen besteht ab einer gesetzlichen Höhe die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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