Glossar · Internationales Steuerrecht

Betriebsstätte

Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, etwa der Ort der Geschäftsleitung, eine Zweigniederlassung, eine Werkstätte oder ein Lager.

Die Betriebsstätte entscheidet darüber, wo Unternehmensgewinne besteuert werden dürfen: Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf ein Staat Gewinne eines ausländischen Unternehmens nur besteuern, soweit sie einer Betriebsstätte in seinem Gebiet zuzurechnen sind. Die Abkommen definieren den Begriff teils enger als das deutsche Recht und nehmen etwa reine Hilfstätigkeiten wie Lagerung aus.

Für die Gewerbesteuer kommt es ebenfalls auf die Betriebsstätten an; bei mehreren Gemeinden wird der Messbetrag zerlegt. Umsatzsteuerlich gelten eigene Begriffe.

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