Glossar · Lohn und Personal

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen für Alter, Invalidität oder Hinterbliebene, die ein Arbeitgeber aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zusagt.

Durchgeführt wird sie über Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Finanziert wird sie vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung oder durch Beiträge der Beschäftigten; auf Entgeltumwandlung besteht ein gesetzlicher Anspruch, und spart der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss leisten. Beiträge an Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind bis zu Höchstbeträgen steuer- und beitragsfrei, die späteren Leistungen dafür grundsätzlich steuerpflichtig.

Für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer gelten besondere steuerliche Anforderungen.

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