Glossar · Einkommensteuer
Besteuerung der Rente
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbaren Versorgungssystemen werden mit einem Besteuerungsanteil besteuert, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet.
Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise, bis Renten künftig voll besteuert werden. Der steuerfreie Teil wird nach dem Rentenbeginn grundsätzlich festgeschrieben; spätere regelmäßige Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Das gilt auch für berufsständische Versorgungswerke und die Basisrente.
Andere private Leibrenten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Von Renten wird keine Lohnsteuer einbehalten; ob eine Steuererklärung abzugeben ist, hängt von der Höhe der gesamten Einkünfte ab. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar.