Glossar · Internationales Steuerrecht
Wegzugsbesteuerung
Bei der Wegzugsbesteuerung wird der Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert, wenn der Inhaber seine unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Umzug ins Ausland beendet, so als hätte er die Anteile verkauft.
Betroffen sind Beteiligungen ab einer gesetzlichen Mindestquote, wenn der Inhaber zuvor über einen gesetzlich bestimmten Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Steuer entsteht ohne Verkaufserlös. Auf Antrag kann sie in Raten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung; bei einer Rückkehr innerhalb einer bestimmten Frist kann der Steueranspruch unter Voraussetzungen entfallen. Auch die Schenkung oder Vererbung an Personen im Ausland kann die Besteuerung auslösen.
Unter besonderen Voraussetzungen können auch privat gehaltene Investmentanteile betroffen sein. Für Betriebsvermögen gibt es eigene Entstrickungsregeln.