Glossar · Unternehmen und Gesellschafter
Teileinkünfteverfahren
Beim Teileinkünfteverfahren ist ein Teil der Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsanteilen steuerfrei; der Rest wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Damit zusammenhängende Kosten sind entsprechend nur teilweise abziehbar. Es gilt für natürliche Personen, auch wenn sie über eine Personengesellschaft beteiligt sind: zwingend, wenn die Anteile zu einem Betriebsvermögen gehören oder eine wesentliche Beteiligung veräußert wird. Ist eine Kapitalgesellschaft beteiligt, gelten stattdessen die Regeln des Schachtelprivilegs.
Für Ausschüttungen auf Anteile im Privatvermögen gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer. Auf Antrag kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren angewendet werden, wenn die Beteiligung eine bestimmte Höhe erreicht oder wenn eine geringere Beteiligung mit einer beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft verbunden ist, durch die maßgeblicher unternehmerischer Einfluss besteht. Der Antrag gilt auch für die folgenden Jahre; wird er widerrufen, ist für diese Beteiligung kein neuer Antrag mehr möglich.