Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Stille Reserven

Stille Reserven sind der Unterschied zwischen dem Buchwert eines Wirtschaftsguts und seinem höheren tatsächlichen Wert.

Solange das Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen bleibt, sind sie unversteuert. Sie werden aufgedeckt und grundsätzlich versteuert, wenn es verkauft, entnommen oder der Betrieb aufgegeben wird. In bestimmten Fällen erlaubt das Gesetz, sie ohne Besteuerung zu übertragen, etwa bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, bei bestimmten Umstrukturierungen oder durch die Übertragung auf ein Ersatzwirtschaftsgut.

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