Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Thesaurierungsbegünstigung

Mit der Thesaurierungsbegünstigung können Einzelunternehmer und Mitunternehmer Gewinne, die im Betrieb bleiben, auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern.

Voraussetzung ist, dass der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt wird. Die Begünstigung ist ein Steueraufschub: Übersteigt in einem späteren Jahr der Saldo aus Entnahmen und Einlagen den laufenden Gewinn, wird grundsätzlich eine Nachsteuer auf den begünstigten Betrag fällig; dasselbe gilt bei Betriebsaufgabe, Veräußerung und bestimmten Umstrukturierungen. Ob sich der Antrag lohnt, hängt vor allem davon ab, wie lange die Gewinne im Betrieb bleiben.

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