Glossar · Unternehmen und Gesellschafter

Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein Betriebsunternehmen vermietet und dieselben Personen beide Unternehmen beherrschen.

Typisch ist ein Unternehmer, der sein Betriebsgrundstück privat hält und an seine GmbH vermietet. Die Vermietung gilt dann nicht als Vermögensverwaltung, sondern als Gewerbebetrieb: Die Mieten unterliegen der Gewerbesteuer, und das Grundstück ist Betriebsvermögen. Eine Betriebsaufspaltung entsteht oft unbemerkt; entfällt eine der Voraussetzungen, etwa durch Verkauf, Erbfall oder Schenkung von Anteilen, können die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden.

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