Glossar · Einkommensteuer
Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber laufend vom Arbeitslohn einbehält; die Höhe der Jahressteuer ändert sie nicht.
Es gibt sechs Steuerklassen. Klasse I gilt grundsätzlich für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Verheiratete wählen zwischen der Kombination IV/IV, gegebenenfalls mit Faktor, und der Kombination III/V. Klasse VI gilt für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis.
Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Veranlagung. Wer die Kombination III/V oder das Faktorverfahren nutzt, muss in der Regel eine Einkommensteuererklärung abgeben; dabei kann es zu Nachzahlungen kommen. Die Steuerklasse kann außerdem die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld beeinflussen.